Zeichner

foto schmidt-wigger

Architekturzeichnung Der 1937 in Heidelberg geborene Architekt und Zeichner Hans-Jörg Schmidt-Wigger (d. 2018) studierte an der Technischen Hochschule in Karlsruhe u.a. bei Egon Eiermann. Er arbeitete als alleiniger Assistent bei dem New Yorker Rendererspezialisten Helmut Jacoby unter anderem für I.M. Pei, Marcel Breuer, Mies van der Rohe, Walter Gropius und Phillip Johnson. In Berlin war Hans-Jörg Schmidt-Wigger als Entwurfsarchitekt und Architekturgraphiker für verschiedene Auftraggeber tätig. Er unterrichtete Darstellende Geometrie und Zeichnen an der Technischen Universität Berlin. Hans -Jörg Schmidt-Wigger verstarb 2019 in Berlin. Hans-Jörg Schmidt-Wigger: Ausgewählte Arbeiten

Die Zeichner im Überblick

Die Zeichner e.V. hat sich die Förderung der freien und angewandten Zeichnung
insbesondere in den Bereichen der Kunst und der Architektur zur Aufgabe gemacht.

Satzung (Auszug)

§ 1
Name und Sitz1
Der Verein führt den Namen: Die Zeichner e.V.
Er hat seinen Sitz in Berlin und ist in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2
Vereinszweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein räumt den Angehörigen aller Nationalitäten und Bevölkerungsgruppen gleiche Rechte ein und vertritt den Grundsatz parteipolitischer, religiöser und weltanschaulicher Toleranz und Neutralität.

Der Zweck des Vereins ist

2.1
die Förderung der freien und angewandten Zeichnung insbesondere in den Bereichen der bildenden Kunst und der Architektur.

2.2 das freie und angewandte Zeichnen als Werkzeug zur Entwicklung kreativer Intelligenz über Kunst und Architektur hinaus innerhalb einer größeren Öffentlichkeit zu etablieren.

2.3
die Förderung des freien und angewandten Zeichnens im Bereich der Jugend- und Erwachsenenbildung.

§ 3
Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

§ 4
Mitgliedschaft
Der Verein hat ordentliche Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein bindender schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand des Vereins gerichtet ist. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden, welche die Ziele des Vereins unterstützt... ...Fördernde Mitglieder des Vereins können natürliche volljährige Personen und Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Gesellschaften des bürgerlichen und des Handelsrechts, nicht-rechtsfähige Vereine und Stiftungen werden.